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Wissenswertes über die Inspektion

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Das sollten Sie wissen bei Ihrer Inspektion

Welche Intervalle muss man berücksichtigen, wie oft eine Inspektion machen, was wird alles bei der Inspektion…

Wissenswertes zu Ihrer Auto-Inspektion

Welche Intervalle muss man berücksichtigen, wie oft eine Inspektion machen, was wird alles bei der Inspektion gemacht, und was muss man dafür bezahlen? Wir beantworten Ihnen in diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen darüber.

Kfz-Inspektion: das Wichtigste über Wartung und Service

In der Regel geben die Autohersteller beim Erwerb eines Neuwagens zwei bis drei Jahre Garantiezeit. Ohne dafür extra etwas zu bezahlen. Dass die Hersteller aber in der Garantiezeit, wirklich auch für die entstandenen Schäden aufkommen, sind in jedem Fall die vorgeschriebenen Service-Intervalle exakt einzuhalten. Jemand also, der die Pflege seines Service-Heftes vernachlässigt, geht ein großes Risiko ein. Wir erklären Ihnen, wann der Service wahrgenommen werden soll und was Sie zudem beachten sollten.

Das genaue Einhalten der Inspektionsintervalle

Es müssen in regelmäßigen Abständen am Fahrzeug Kontrollen durchgeführt und Verschleißteile ausgetauscht werden, um Schäden am Auto vorzubeugen. Bei modernen Modellen gibt die Service-Anzeige dem Fahrer die Information, wann für den Wagen die Inspektion und beispielsweise der Ölwechsel ansteht. Das Fahrzeug macht den Fahrer natürlich auf das Anstehende aufmerksam, bevor der eigentliche Termin ansteht. So hat man ausreichend Zeit, einen Termin in der Werkstatt seines Vertrauens zu machen. Falls Sie keine gute Fachwerkstatt kennen, können wir von Auto Kesslinger Ihnen gerne weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns hierfür beispielsweise einfach per Telefon. Man sollte die Inspektionsintervalle auf jeden Fall nicht überschreiten. Denn eine Studie über sämtliche namhafte Hersteller hat ergeben: Die Toleranz bei nicht eingehalten Service-Terminen fällt sehr gering aus. Sollte also ein Mängel an Ihrem Fahrzeug auftreten und die letzte Inspektion wurde nicht wahrgenommen, dann übernimmt der Hersteller nur in den seltensten Fällen die Kosten für die Reparatur.

Und das muss der Hersteller selbstverständlich auch nicht zwingend, denn der Fahrzeugbesitzer hat keinen Rechtsanspruch auf die freiwillige Garantie, wenn die Bedingungen dafür nicht eingehalten werden. In solch einer Situation zahlt der Hersteller nur auf Kulanz. Das Ganze sieht aber anders aus, wenn der Schaden im Rahmen der gesetzlich festgelegten Gewährleistungszeit auftritt. Meistens gibt es im ersten halben Jahr nach dem Fahrzeugerwerb noch ohne große Probleme Geld. Allerdings wird es danach etwas komplizierter. Denn ab dann gilt die sogenannte Beweislastumkehr – und der Käufer muss an den Tag legen, dass der Mangel schon bei Auslieferung des Kraftfahrzeuges vorhanden war. Das wird in den meisten Fällen schwer. Deswegen ist man in so einer Situation fast immer auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Nicht zwingend die Vertragswerkstatt

Es ist Ihnen überlassen, wo Sie den notwendigen Service durchführen lassen. Es muss also nicht unbedingt eine Vertragswerkstatt sein. Entscheidend ist nur, dass die Werkstatt, die die vom Hersteller angegebenen Arbeiten erfüllt, sämtliche erforderliche Teile kontrolliert und bei Bedarf auswechselt. Die Qualität der Ersatzteile ist zwar vorgegeben, aber dafür der Hersteller nicht. Normalerweise haben Sie auch die Möglichkeit, die Verschleißteile im Zubehörhandel zu erwerben und zur Inspektion mitzubringen. Doch hier sind die Werkstätten so gut wie immer dagegen, denn sie verdienen noch zusätzlich an den verbauten Teilen. Allerdings könnte es sein, dass bei einem späteren Wiederverkauf Ihres Autos, die potenziellen Käufer nicht darüber begeistert sind, dass das Fahrzeug nicht in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. Aber hier geben meistens irrationale Beweggründe den Ausschlag. Vor allem bei Modellen, denen man „besondere Fürsorge“ zuteilwerden lassen möchte, wird viel Wert darauf gelegt. Der Wert eines gebrauchten Mercedes beispielsweise sinkt enorm, falls er nicht regelmäßig im Mercedeshaus gecheckt wurde und das im Serviceheft nachweisbar ist.

Welche Teile werden bei einer Inspektion geprüft, repariert oder ausgewechselt?

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In der Regel gilt es, in große und kleine Inspektionen zu unterscheiden. Die große Inspektion, deren Fälligkeit normalerweise alle 1 bis 2 Jahre beziehungsweise alle 15.000 bis 40.000 Kilometer ansteht, ist deutlich umfangreicher. Beispielsweise werden Abgassystem und Motor, die Achsen, das Getriebe sowie die Karosserie, Elektrik und die Räder/Reifen kontrolliert. Die große Service-Inspektion umfasst bei Volkswagen zum Beispiel ganze 34 Positionen, die abgearbeitet werden müssen.
Bei der kleinen Inspektion hingegen, die je nach Hersteller auch anders betitelt werden kann, werden oft nur ein Ölwechsel sowie Prüfungen von Scheibenwaschanlage, Bremsen oder Luftfilter durchgeführt.

So eine umfangreiche Inspektion dauert selbstverständlich ein paar Stunden. Wer währenddessen auf einen Ersatzauto hofft, wird aber meistens enttäuscht. Denn nicht alle Hersteller bieten diesen Service an. Wichtiger Hinweis: Der Hersteller Opel stellt seinen Kunden ein Ersatzauto zu Verfügung, VW hingegen nur gegen Vergütung. Kostenfrei gibt es diesen Service aber auch bei einigen freien Werkstatt-Ketten.

Was beinhaltet eine Inspektion?

  • Lenkung: u.a. Hydrauliköl der Servolenkung, Inspektion von Hydraulikpumpe und Lenkgetriebe, Spurstangen justieren
  • Elektrik / Ausstattung: u.a. Beleuchtungsanlage, Prüfung der Sicherheitsgurte / Airbags, Kontrollleuchten-Check
  • Karosserie: u.a. Scharniere und Schlösser fetten, Reifen und Räder prüfen, Wechsel der Filter von Heizungs- und Klimaanlage
  • Motor: u.a. Prüfung auf Undichtigkeiten, Füllstand Öl, Abgasanlage
  • Getriebe: u.a. Ölstand von Schalt- und Achsgetrieben, Kupplung, Gelenkschutzhüllen
  • Bremsen: u.a. Bremsscheiben und -beläge, Bremsleitungen, Füllstand Bremsflüssigkeit

Kosten einer Kfz-Inspektion?

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Leider kann man zu der großen Inspektion keine genauen Preisangabe machen, da die Fahrgewohnheiten, der Verschleiß sowie die Werkstattkosten stets verschieden ausfallen. Falls das Auto vor Ort überprüft wurde und bestimmt wurde, was gemacht werden muss, erst dann können die Fachmänner einen Kostenvoranschlag machen. Oft sind es aber zwischen 350 und 850 Euro. Die Rechnung bei einer kleinen Inspektion kann in etwa bis zu 300 Euro betragen, allerdings sollte man auch hier die Kosten im Vorfeld mit der Werkstatt persönlich abklären.

Kosten und Reparatur: Kommunikation ist entscheidend

Es darf auf keinen Fall jeder Defekt, der von der Werkstatt festgestellt wird, ohne Absprache mit dem Fahrzeugbesitzer repariert werden. Jede einzelne Reparatur muss mit dem Kunden abgesprochen werden. Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass Sie keinen Pauschalauftrag erteilen („Machen Sie, was Sie für richtig halten“). Sie müssen mit der Werkstatt exakt festlegen, was am Fahrzeug gemacht werden soll. Bevor eine nicht vereinbarte Arbeit ausgeführt wird, sollten Sie auf einen Rückruf bestehen. Ausgenommen davon sind natürlich: Sicherheitsrelevante Teile, die die Werkstatt ohne Rückfrage austauschen darf. Zu der Frage, was die Inspektion kostet, sonlässt sich diese im Vorfeld mit einem Kostenvoranschlag in etwa beantworten. Hierbei handelt es sich allerdings um eine rechtlich „unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten“. Die Werkstatt hat zwar das Recht, den Kostenvoranschlag zu überschreiten, aber bei mehr als 20 Prozent entscheidet das Gericht oft zugunsten des Kunden, der die Mehrkosten dann nicht bezahlen muss. Bedingungen: Die Fachwerkstatt hat den Kunden nicht über die eventuelle Überschreitung informiert und keine Zustimmung eingeholt. Anders sieht es bei den sogenannten Festpreisen aus.

Problematisch wird es auch, wenn auf der Rechnung Arbeiten aufgelistet werden, die überhaupt nicht durchgeführt wurden. In solch einem Fall, sollten Sie am besten sofort die Rechnung beanstanden und auf einer Korrektur beharren, denn später wird der Nachweis so gut wie unmöglich. Achtung: Erheben Sie nicht ohne Weiteres den Vorwurf des Betrugs. Denn Fehler passieren, und die Werkstatt wird sich im Zweifel exakt darauf berufen. Der Vorwurf des gezielten Betrugs könnte sich theoretisch bekräftigen, wenn mehrere Kunden auf ähnliche Art und Weise von der Fachwerkstatt abkassiert wurden.

Hilfe: Streit zwischen Kunden und Werkstatt

Ein Fahrzeugbesitzer muss nicht dringend, wegen einer zu hohen Rechnung oder unterschiedlichen Mängeln nach dem Erwerb, vor Gericht ziehen. Kostenfrei lassen sich Unklarheiten bezüglich eines Kraftfahrzeuges, wie zum Beispiel Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen, ohne gerichtliche Auseinandersetzungen über eine Schiedsstelle regeln. Schiedsstellen sind für den Autobesitzer kostenlos und sind vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bei den Handwerkskammern eingerichtet, um Streitfälle auf Antrag des Kunden zu kontrollieren. Schiedsstellen sind mit einem zum Richteramt befähigten Juristen besetzt. Hierzu kommen öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige (DAT) und Kontrolleure von DEKRA, TÜV oder GTÜ. Jeder Fall wird aber nur einmal verhandelt. Die Entscheidung der Schiedsstelle müssen die Werkstätten akzeptieren, die Kunden hingegen können dagegen Einspruch einlegen. Auf der Internetseite des Deutschen Kraftfahrzeugbetriebes finden Sie, wo eine Schiedsstelle in Ihrer Nähe ist.

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FAQ:

Welchen Service beinhaltet eine große Inspektion?
Man spricht von einer großen Inspektion, wenn beispielsweise die Zahnriemen getauscht werden oder auch die Bremsflüssigkeit gewechselt werden muss. Eigentlich sind hier sämtliche Arbeiten, die aufwendiger sind und normalerweise auch nicht so oft durchgeführt werden müssen, gemeint. Bei einer kleinen Inspektion gehören zu einer Sichtprüfung noch einfache Arbeiten, wie beispielsweise das Wechseln des Motoröls oder das Austauschen dee Filter dazu.

Woran erkenne ich, ob kleine oder große Inspektion ansteht?
In der Regel wechseln sich große und kleine Inspektion in regelmäßigen Intervallen ab. Information über die Intervalle, in denen das Auto in die Fachwerkstatt muss, gibt es entweder (elektronisch) oder in der Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges.

Welche Fahrzeuge müssen zur Inspektion?
Sämtliche Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Inspektion. Das heißt, dass sich jeder Fahrzeugbesitzer und jeder Fahrzeugfahrer selbstständig darum kümmern muss. Insbesondere Autos, die jeden Tag zum Einsatz kommen und über weite Strecken gefahren werden, sollten in regelmässigem Abstand gewartet werden. Wer nur gelegentlich mit dem Pkw fährt oder mit einem sehr altem Auto unterwegs ist, kann sich aber überlegen, ob die Fahrzeuginspektionen tatsächlich noch erforderlich sind und Nutzen bringen.