Materiellen Schaden durch Unfallinstandsetzung beheben
Nach einem Zusammenstoß müssen Sie entscheiden, wo Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug in Reparatur geben möchten.
Unfallinstandsetzung nach einem Unfall
Inhaltsverzeichnis:
- Wie man am sinnvollsten den Schaden nach einem Unfall repariert
- Welche Möglichkeiten haben Sie, um Ihr Auto reparieren zu lassen?
- Wie macht man für die Instandsetzung eine geeignete Werkstatt ausfindig?
- Erstattung der Unfallinstandsetzungskosten
- Kann man eine Unfallinstandsetzung auch bei einem Totalschaden durchführen?
- Ist es möglich, den Unfallwagen auch selbst zu reparieren?
- FAQ
Wie man am sinnvollsten den Schaden nach einem Unfall repariert
Nach einem Zusammenstoß müssen Sie entscheiden, wo Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug in Reparatur geben möchten.
Das Ganze geschah an einer unübersichtlichen Abzweigung: Ihnen wurde die Vorfahrt genommen und der Autofahrer fuhr Ihnen in Ihr schönes Fahrzeug! Zum Glück wurde bei dem Unfall keiner verletzt. Allerdings sieht es bei Ihrem Auto anders aus: Die Karosserie ist verzogen und hat einige Dellen und Kratzer abbekommen.
Falls Sie an dem Unfall nicht selbst schuld waren, dann brauchen Sie sich keine Gedanken darüber zu machen, wer für die Kosten der Reparaturen Ihres Fahrzeugs aufkommt. Denn nach § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches, muss der Verursacher eines Unfalls den Schaden des Geschädigten rückgängig machen. Das bedeutet, dass nach einem Verkehrsunfall der Verursacher die Instandsetzung bezahlen muss.
Doch wie sollten Sie die Unfallinstandsetzung am sinnvollsten durchführen? Und worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchbringen möchten? In diesem Ratgeber beantworten wir diesbezüglich einige Fragen.
Welche Möglichkeiten haben Sie, um Ihr Auto reparieren zu lassen?
Sie haben folgende Möglichkeiten für die Unfallinstandsetzung:
- Nach einem Unfall können Sie selbständig für die Instandsetzung eine Auto Werkstatt Ihres Vertrauens auswählen und Ihr Fahrzeug dort reparieren lassen.
- Sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht haben, bietet die Haftpflichtversicherung des verschuldeten oft an, den Unfallschaden zu reparieren und sämtliche Kosten zu übernehmen.
- Falls Sie ausreichend handwerkliche Erfahrungen besitzen, können Sie die Fahrzeugreparatur nach dem Unfall auch auf eigene Faust durchführen.
Achtung: Sie sollten bei Instandsetzungsangeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung stets kritisch sein!
Die Versicherung des Unfallgegners bietet Ihnen nach einem Unfall möglicherweise an, dass sie Ihr Unfallfahrzeug unkompliziert und zügig reparieren lässt und für alle Kosten aufkommt. So schön dieses Angebot auch klingen mag: Um nicht so viel Geld auszugeben, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht alle Reparaturen durchführen, die Ihnen normalerweise zustehen würden. Zudem wird oft berichtet, dass in so einer Situation zum Beispiel gebrauchte anstatt neue Ersatzteile montiert werden. Somit werden weitere Kosten eingespart.
Wie macht man für die Instandsetzung eine geeignete Werkstatt ausfindig?
Nachdem ein spezieller Kfz-Sachverständiger Ihr Fahrzeug begutachtet hat und den Unfallschaden exakt bestimmt hat, liegt es nun an Ihnen, hierfür eine richtige Werkstatt zu finden.
Wir von Auto Kesslinger können Ihnen in solch einer Situation selbstverständlich behilflich sein.
Deswegen kontaktieren Sie uns doch am besten gleich beispielsweise per Telefon unter der Rufnummer: +491603016160.
Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Eine sogenannte Markenwerkstatt ist vertraglich an eine spezielle Automarke gebunden und kennt sich in der Regel mit den Kraftfahrzeugen dieser Marke äußerst gut aus. Deshalb eignet sie sich vor allem für kompliziertere Unfallschäden. Bei Reparaturen werden normalerweise Originalteile des Herstellers verwendet. Sie sollten aber trotzdem im Hinterkopf behalten, dass Reparaturen bei einer Markenwerkstatt deutlich kostspieliger sind als bei freien Autowerkstätten.
- Wie der Name schon verrät, ist eine freie Autowerkstatt nicht an eine bestimmte Fahrzeugmarke gebunden und repariert alle gängigen Fahrzeugmodelle. Daher haben die Kfz-Mechaniker dieser Werkstätten zwar größere Kompetenzen, bei problematischen Schäden an bestimmten Automodellen kann es aber durchaus an speziellem Wissen fehlen. Außerdem werden in freien Werkstätten keine Originalteile der Fahrzeugmarke verbaut – daher arbeiten sie meist wesentlich kostengünstiger als Markenwerkstätten.
Erstattung der Unfallinstandsetzungskosten
Sie sollten in jedem Falle, bevor Sie Ihr Auto reparieren lassen, den Schaden von einem seriösen Kfz-Sachverständigen exakt feststellen lassen. Es ist vollkommen ausreichend, bei Bagatellschäden unter 750 Euro, einen Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Werkstatt einzuholen. Der Kostenvoranschlag beziehungsweise das Kfz-Gutachten bildet die Grundlage für die Schadensersatzforderung, welche Sie an den Unfallgegner stellen müssen.
Sie können zusätzlich, als Teil des Schadensersatzes, eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit verlangen, während der Ihr Auto in der Werkstatt steht oder Sie einen Mietwagen benutzen müssen. Sie müssen dann jedoch die Reparaturzeiten exakt nachweisen können und dafür sorgen, dass die Werkstatt die Reparatur so schnell wie möglich durchführt.
Die Erstattung der Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung werden nämlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in den meisten Fällen angefochten, wenn diese der Meinung ist, dass die Reparatur ungewöhnlich lange gedauert hat.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, komplett auf die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs zu verzichten. Anstatt dessen können Sie den festgelegten Unfallschaden in Geld einfordern. Dies ist nach § 249 des BGB machbar und wird als “fiktive Abrechnung” betitelt.
Kann man eine Unfallinstandsetzung auch bei einem Totalschaden durchführen?
Selbstverständlich haben Sie auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden das Recht, das Unfallfahrzeug reparieren zu lassen. Normalerweise würde sich aber die Unfallinstandsetzung in so einem Fall wirtschaftlich nicht rentieren, da die Reparaturkosten höher ausfallen würden als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Autos abzüglich des Restwertes, der auch als sogenannter Schrottwert bezeichnet wird.
Falls Ihr Fahrzeug einen besonderen privaten Wert für Sie hat, den ein neuer Pkw nicht ersetzen kann, dann können Sie es freilich dennoch reparieren lassen. Sie sollten aber auf zwei Dinge achten, wenn Sie sich in solch einer speziellen Situation für eine Instandsetzung entscheiden:
- Die Kosten für die Reparatur dürfen nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen, wie der BGH unter anderem 2009 in einem Urteil (VI ZR 100/08) feststellte.
- Sie sind verpflichtet das Auto ernsthaft reparieren zu lassen, weil Sie ansonsten keinen Recht auf 130 % des notwendigen Schadensersatzes haben (BGH-Urteil VI ZR 70/04 von 2005). Diese Unfallinstandsetzung ist mit Rechnung von der Werkstatt dementsprechend nachzuweisen.
Schlechte Qualität der Bremsbeläge
Man kann ebenso auch bei Bremsbelägen Geld sparen, indem statt Originalersatzteilen (oder zumindest zertifizierten Ersatzteilen) günstige Beläge von Drittanbietern benutzt werden. Wir empfehlen an dieser Stelle allerdings, nicht an der Bremsanlage zu sparen. Denn wenn die Bremsbeläge mit den anderen Teilen der Bremsanlage nicht exakt ineinandergreifen, ist ein Quietschen sicher.
Tipp: Bei billigen Ersatzteilen ist eine gute Materialbeschaffenheit oder Passgenauigkeit nicht garantiert – das kann neben quietschenden Bremsen auch zu schwerwiegenden Folgen führen.
Ist es möglich, den Unfallwagen auch selbst zu reparieren?
Wenn sie das nötige Wissen darüber haben und sich bestens damit auskennen, wie ein Unfallfahrzeug wieder auf Vordermann gebracht wird, dann dürfen Sie die Unfallreparatur natürlich auch selber vornehmen.
Sie haben nach einer selbstständigen Unfallinstandsetzung auch das Recht, die dafür anfallenden Kosten vom Unfallverursacher einzufordern. Die Erstattung für die Reparaturkosten richtet sich hierbei nach dem Gutachten des Kfz-Gutachters.
Die extra Kosten für ein Mietfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung bekommen Sie nur dann, wenn Sie die Reparaturzeiten objektiv nachweisen können. Allerdings ist das bei einer Eigenreparatur sehr schwierig, da die gegnerische Seite eventuell behaupten kann, dass Sie die Reparatur überflüssig in die Länge gezogen haben.
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Unfallinstandsetzung
FAQ:
Bekommt man die Kosten einer Unfallinstandsetzung erstattet?
Selbstverständlich. Falls Sie an dem Unfall nicht selbst Schuld waren, haben Sie die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstatten zu lassen.
Wie bekommt man die Unfallkosten erstattet?
Hierfür ist normalerweise ein Kfz-Gutachten nötig. Bei einem Bagatellschaden bis 750 Euro reicht aber auch ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt vollkommen aus.
Kann man die Unfallinstandsetzung auch selbst durchführen?
Sie dürfen Ihr Auto nach einem Unfall natürlich auch selbst wieder auf Vordermann bringen.
Was versteht man unter einem reparierten Unfallschaden?
Die Angabe „reparierter Unfallschaden“ in einem Kaufvertrag deutet darauf hin, dass der angegebene Unfallschaden fachgerecht repariert wurde.
Was heißt „unfallfrei laut Vorbesitzer“?
„Unfallfrei laut Vorbesitzer“ heißt: Das Auto ist nach dem besten Wissen des Verkäufers unfallfrei. Die Angabe bezieht sich aber auf die Zeit, in der der Vorbesitzer Eigentümer des Kraftfahrzeugs war. Gleichzusetzende Formulierungen lauten beispielsweise „Unfallschaden nicht bekannt“ oder „Unfallschaden unbekannt“.